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💰 Influencer & Creator: Was ist steuerlich absetzbar? (2026)

Posted by Samira | February 2, 2026

💰 Influencer & Creator: Was ist steuerlich absetzbar? (2026)

Influencer & Creator: Was ist steuerlich absetzbar?

Du verdienst Geld mit YouTube, Instagram, TikTok oder Podcasts – Sponsorings, AdSense, Affiliate-Links, Merch. Aber weißt du auch, was du davon steuerlich absetzen kannst? Viele Creator verschenken bares Geld, weil sie ihre Betriebsausgaben nicht kennen oder nicht dokumentieren.

In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Ausgaben du als Influencer oder Content Creator in der Steuererklärung 2026 geltend machen kannst – und welche Fallen du kennen solltest.


Kurz vorab: Was bedeutet "steuerlich absetzbar" überhaupt?

Als selbstständiger Creator bist du Unternehmer. Du zahlst Einkommensteuer nicht auf deine Einnahmen, sondern auf deinen Gewinn. Und der errechnet sich so:

  • 📊 Einnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn

Je mehr legitime Betriebsausgaben du hast, desto niedriger dein Gewinn – und desto weniger Steuern zahlst du. Es geht nicht darum, Steuern zu hinterziehen, sondern darum, alle Ausgaben zu nutzen, die dir rechtlich zustehen.

💡 Grundregel: Eine Ausgabe ist absetzbar, wenn sie betrieblich veranlasst ist – also direkt mit deiner Tätigkeit als Creator zusammenhängt und du das im Zweifel nachweisen kannst.

Quelle: IHK München – Influencer und Steuern


1. Technik & Ausrüstung

Das ist der größte Posten für die meisten Creator. Alles, was du für die Content-Produktion brauchst, ist absetzbar:

  • ✅ Kamera, Objektive, Stativ, Beleuchtung
  • ✅ Mikrofone und Audioequipment
  • ✅ Smartphone (beruflicher Anteil)
  • ✅ Laptop und Computer, Tablet
  • ✅ Externe Festplatten und Speicherkarten
  • ✅ Greenscreen, Streaming-Equipment
  • ✅ Podcasting-Setup

Bei gemischter Nutzung – also wenn du ein Gerät auch privat nutzt – musst du den beruflichen Anteil schätzen und dokumentieren. Ein Smartphone, das du zu 70 % beruflich nutzt, kannst du zu 70 % absetzen.

💡 Tipp: Geräte bis 800 Euro netto kannst du als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort und in voller Höhe absetzen. Teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben – eine Kamera zum Beispiel über 5 Jahre.

Quelle: vesting-stb.de – Steuern beim Influencer & YouTuber


2. Software & digitale Tools

Alles, was du für die Produktion und Verwaltung deines Contents brauchst, ist voll absetzbar:

  • ✅ Videobearbeitung: Adobe Premiere, Final Cut, DaVinci Resolve
  • ✅ Bildbearbeitung: Adobe Photoshop, Lightroom
  • ✅ Design-Tools: Canva Pro, Figma
  • ✅ Projektmanagement & Kommunikation: Notion, Slack, Trello
  • ✅ E-Mail-Marketing & Scheduling-Tools
  • ✅ Musik- und Soundlizenzen für Videos
  • ✅ Schriftlizenzen, Stock-Foto-Abos

Monatliche Abo-Kosten für diese Tools sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar – auch 2026.


3. Homeoffice & Arbeitszimmer

Viele Creator arbeiten von zuhause. Das Finanzamt erkennt Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer an, wenn der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Du kannst dann einen anteiligen Betrag der Miete, Nebenkosten, Internet und Strom absetzen – berechnet nach dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnung.

Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Diese ist einfacher in der Anwendung, aber oft niedriger als der tatsächliche Kostenabzug.

💡 Tipp: Ein klar abgetrennter Raum, der ausschließlich als Studio oder Büro dient, bringt in der Regel mehr als die Pauschale.

Quelle: accountable.de – Steuertipps für Influencer


4. Internet & Telefon

Telefon- und Internetkosten sind absetzbar. Pauschal akzeptiert das Finanzamt 20 % der Kosten, maximal 240 Euro pro Jahr. Kannst du eine höhere berufliche Nutzung glaubhaft nachweisen, ist auch mehr möglich.


5. Reisekosten

Reisen zu Brand-Events, Kooperationspartnern, Drehs, Messen oder Workshops sind als Betriebsausgaben absetzbar:

  • ✅ Bahn- und Flugtickets
  • ✅ Hotelkosten bei rein geschäftlichen Reisen
  • ✅ Taxi und ÖPNV vor Ort
  • ✅ Kilometerpauschale: 0,38 Euro pro Kilometer mit dem eigenen Auto

⚠️ Wichtig: Die Reise muss einen klar betrieblichen Anlass haben. Ein Urlaub, über den du anschließend postest, zählt nicht als Geschäftsreise.

Quelle: Händlerbund – Influencer Steuern


6. Weiterbildung & Fachliteratur

Kurse, Workshops und Seminare, die deine Fähigkeiten als Creator verbessern, sind voll absetzbar:

  • ✅ Foto- und Videokurse, Editing-Workshops
  • ✅ Social-Media-Seminare, Marketing-Trainings
  • ✅ Online-Kurse auf Udemy, Skillshare & Co.
  • ✅ Fachliteratur, Fachzeitschriften, einschlägige Bücher

7. Freelancer & externe Dienstleister

Zahlst du Honorare an andere? Auch das mindert deinen Gewinn:

  • ✅ Fotograf oder Kameramann
  • ✅ Videoeditor oder Cutter
  • ✅ Grafikdesigner für Thumbnails oder Logos
  • ✅ Assistenz, Community-Manager, Texter
  • Steuerberater- und Buchhaltungskosten – ebenfalls voll absetzbar

8. Werbung & Marketing

Schaltest du selbst Anzeigen, um deine Reichweite zu erhöhen? Auch das sind Betriebsausgaben:

  • ✅ Instagram Ads, TikTok Ads, Google Ads
  • ✅ Kosten für Website, Domain und Hosting
  • ✅ Logo-Erstellung und Branding
  • ✅ Gewinnspiele mit werblichem Zweck

9. Gratis-Produkte & PR-Pakete – Achtung!

Hier aufgepasst: Kostenlose Produkte, die du von Marken bekommst, sind steuerlich Einnahmen – zum Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts. Das bedeutet: Du musst sie versteuern.

  • ✅ Nutzt du die Produkte betrieblich (für deinen Content), kannst du gleichzeitig Betriebsausgaben in gleicher Höhe geltend machen
  • ❌ Nutzt du sie privat, bleibt es bei der steuerpflichtigen Einnahme – ohne Gegenabzug

💡 Tipp: Dokumentiere für jedes erhaltene Produkt, wann du es bekommen hast, welchen Wert es hat und wie du es genutzt hast. Am besten in einer einfachen Tabelle.

Quelle: steuern.de – Influencer & Steuern


Was ist NICHT absetzbar – die wichtigsten Fallen 2026

❌ Kleidung & Accessoires

Das ist die häufigste Falle. Normale Kleidung und Accessoires – auch wenn du sie ausschließlich für Kooperationen kaufst – sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen im November 2023 nochmals bestätigt (Urteil vom 13.11.2023, Az. 3 K 11195/21). Nur echte Berufskleidung, die privat nicht tragbar ist (z. B. Kostüme oder T-Shirts mit Logo), ist absetzbar.

Quelle: steuertipps.de – FG Niedersachsen, Urteil 13.11.2023

❌ Friseur & Beauty

Kosten für Friseur, Make-up oder Schönheitsbehandlungen gelten als private Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG und sind grundsätzlich nicht absetzbar – selbst wenn du als Beauty-Creator arbeitest.

❌ Privater Anteil gemischter Ausgaben

Was privat und beruflich genutzt wird, muss klar aufgeteilt werden. Den privaten Anteil kannst du nicht absetzen – und ohne Dokumentation erkennt das Finanzamt den Abzug oft gar nicht an.


Kleinunternehmerregelung 2026: Was gilt aktuell?

Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen:

  • ✅ Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • ✅ Keine Umsatzsteuervoranmeldung
  • ❌ Kein Vorsteuerabzug auf berufliche Ausgaben

Sobald du die Grenzen überschreitest, bist du umsatzsteuerpflichtig – kannst aber die Vorsteuer auf alle beruflichen Ausgaben zurückfordern. Bei teurer Technik und vielen Tools kann das durchaus lohnenswert sein.

Quelle: accountable.de – Kleinunternehmerregelung für Influencer 2026


Creator-Buchhaltung einfach abgeben – mit Buchführungsheld

Als Creator hast du oft viele kleine Einnahmen aus verschiedenen Quellen – AdSense, Sponsorings, Affiliate, Merch, Patreon. Das macht die Buchhaltung komplex. Mit Buchführungsheld lädst du einfach alle Belege hoch – wir verbuchen alles korrekt, übernehmen die Umsatzsteuervoranmeldung und liefern dir monatlich einen klaren Überblick über deine Zahlen.

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Fazit: Betriebsausgaben konsequent nutzen spart echtes Geld

Als Creator hast du mehr absetzbare Ausgaben als du vielleicht denkst. Technik, Software, Reisen, Weiterbildung, externe Dienstleister – all das senkt deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Die wichtigsten Regeln: betriebliche Veranlassung nachweisen, Belege aufbewahren, gemischte Nutzung dokumentieren.

Und bei Kleidung und Beauty: Finger weg vom Steuerabzug, wenn es sich um normale Alltagsgegenstände handelt – das bestätigt die aktuelle Rechtsprechung eindeutig.


FAQ: Häufige Fragen zu Steuern für Influencer & Creator

1. Muss ich als Creator Gewerbe anmelden?

Ja, in der Regel schon. Wer regelmäßig Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate oder Werbung erzielt, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus und muss ein Gewerbe anmelden. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro an. Quelle: IHK München

2. Sind kostenlose Produkte von Marken steuerpflichtig?

Ja. Gratis-Produkte gelten als Betriebseinnahmen zum Marktwert. Nutzt du sie für deinen Content, kannst du gleichzeitig Betriebsausgaben in gleicher Höhe geltend machen. Nutzt du sie privat, musst du den Wert versteuern.

3. Kann ich mein Smartphone von der Steuer absetzen?

Ja, den beruflichen Anteil. Nutzt du dein Smartphone zu 70 % für Content-Produktion, kannst du 70 % der Anschaffungskosten absetzen. Geräte bis 800 Euro netto sofort als GWG, teurere Geräte über die Nutzungsdauer.

4. Kann ich Kleidung absetzen, die ich nur für Kooperationen trage?

Nein – in der Regel nicht. Das Finanzgericht Niedersachsen hat 2023 entschieden, dass normale Kleidung und Accessoires auch dann nicht absetzbar sind, wenn sie ausschließlich für Kooperationen genutzt werden (Az. 3 K 11195/21). Nur echte Berufskleidung ist absetzbar.

5. Ab wann bin ich als Creator umsatzsteuerpflichtig?

Ab einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro oder einem erwarteten Umsatz von 100.000 Euro im laufenden Jahr. Unter diesen Grenzen kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Quelle: accountable.de

6. Wie verwalte ich als Creator meine Buchhaltung am einfachsten?

Mit Buchführungsheld lädst du einfach alle Belege hoch – Sponsoring-Rechnungen, AdSense-Abrechnungen, Quittungen vom Dreh. Unsere Buchhalter erledigen den Rest, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung.

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