Minijobber einstellen: Steuerliche Vorgaben & Vorteile
Viele Unternehmen setzen auf Minijobber, um flexibel auf Arbeitsaufkommen zu reagieren. Doch die Anstellung eines Minijobbers bringt steuerliche Besonderheiten mit sich. Arbeitgeber profitieren von niedrigen Abgaben, müssen aber auch gesetzliche Vorgaben einhalten.
In diesem Artikel erfährst du, welche steuerlichen Vorteile die Beschäftigung von Minijobbern bietet, wie die Anmeldung funktioniert und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst des Arbeitnehmers monatlich 520 Euro nicht überschreiten darf. Diese Form der Beschäftigung ist besonders bei kleinen Unternehmen, Start-ups und im Dienstleistungsbereich beliebt.
Merkmale eines Minijobs
- ✅ Monatliche Verdienstgrenze: 556 Euro (Neu in 2025)
- ✅ Geringe Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlt Pauschalbeträge
- ✅ Steuerlich begünstigt: Pauschalsteuer von nur 2 %
- ✅ Anmeldung erforderlich: Minijobber müssen bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden
Unterschied zwischen Minijob und Teilzeit
Ein Minijob ist von regulären Teilzeitstellen abzugrenzen. Während bei einem Minijob die 556-Euro-Grenze gilt, haben Teilzeitkräfte keine solche Begrenzung, unterliegen aber regulären Sozialversicherungs- und Steuerabgaben.
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Steuerliche Vorteile beim Minijobber einstellen
Die Beschäftigung von Minijobbern bringt für Arbeitgeber steuerliche und finanzielle Vorteile. Besonders für kleinere Unternehmen ist diese Anstellungsform eine kostengünstige Möglichkeit, personelle Engpässe zu überbrücken.
1. Niedrige Pauschalsteuer von nur 2 %
Arbeitgeber zahlen für Minijobber eine Pauschalsteuer von nur 2 % auf das Gehalt. Diese fällt deutlich geringer aus als die regulären Lohnsteuerabgaben bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
2. Geringere Sozialversicherungsabgaben
Während bei regulären Arbeitsverhältnissen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer hohe Sozialabgaben auf den Lohn abführen müssen, zahlt im Minijob nur der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer hat, sofern er nicht darauf verzichtet, lediglich die Rentenversicherung zu zahlen.
3. Keine zusätzlichen Kosten für Arbeitslosenversicherung
Für Minijobber müssen Unternehmen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, was die Lohnnebenkosten weiter senkt.
4. Volle Kostenkontrolle durch feste Gehaltsgrenze
Seit 2025 liegt die neue Verdienstgrenze für Minijobber bei 556 Euro pro Monat. Diese Erhöhung bedeutet für Unternehmen mehr Spielraum bei der Stundenplanung, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
5. Vereinfachte Abrechnung & weniger Bürokratie
Die Anmeldung und Abrechnung von Minijobbern erfolgt zentral über die Minijob-Zentrale. Dadurch entfällt der komplexe Aufwand einer normalen Lohnbuchhaltung.
6. Steuerliche Absetzbarkeit der Lohnkosten
Die Lohnkosten für Minijobber können als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. So profitieren Unternehmen doppelt – durch niedrige Abgaben und Steuerersparnisse.
7. Flexible Einsatzmöglichkeiten für Unternehmen
Minijobber können in vielen Bereichen eingesetzt werden, z. B. für saisonale Arbeiten, Nachfragespitzen oder unterstützende Tätigkeiten. So kann das Unternehmen flexibel reagieren, ohne hohe langfristige Lohnkosten zu haben.
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Minijobber anmelden – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Bevor ein Unternehmen einen Minijobber beschäftigt, muss dieser offiziell angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt zentral bei der Minijob-Zentrale. Ein fehlerhafter oder unterlassener Anmeldeprozess kann zu rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen führen.
1. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Arbeitgeber müssen jeden Minijobber innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dies erfolgt über das elektronische Meldeverfahren mittels der Unternehmensnummer des Betriebs.
2. Angabe der korrekten Verdienstgrenze
Seit 2025 gilt die neue Verdienstgrenze von 556 Euro. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Grenze nicht überschritten wird, da sonst der Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wird.
3. Notwendige Angaben für die Anmeldung
Folgende Informationen sind für die Anmeldung erforderlich:
- ✅ Persönliche Daten des Minijobbers
- ✅ Geplante monatliche Vergütung
- ✅ Tätigkeitsbeschreibung
- ✅ Rentenversicherungsstatus (Befreiung möglich)
4. Schriftlicher Arbeitsvertrag
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, da es Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ist, dem Minijobber spätestens einem Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Folgendes sollte der Arbeitsvertrag enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Höhe des monatlichen Entgelts (max: 556 EUR) und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
- Arbeitszeiten, Ruhepausen
- Tätigkeitsbeschreibung
- Regelung zur Rentenversicherung
- Beginn des Minijobs und das Enddatum
- Arbeitsort
- Art der Tätigkeit
- Dauer der Probezeit
- Jährlicher Urlaubsanspruch
5. Sozialabgaben und Abführung der Beiträge
Arbeitgeber zahlen für Minijobber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale:
- ✅ 2 % Pauschalsteuer
- ✅ 5 % Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten)
- ✅ 15 % Rentenversicherung
Der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, muss dies aber aktiv beantragen.
6. Regelmäßige Überprüfung der Beschäftigung
Arbeitgeber sollten regelmäßig prüfen, ob der Minijobber neben dem Job im Unternehmen noch eine weitere geringfügige Beschäftigung ausübt. Falls das Gesamteinkommen aus mehreren Minijobs die 556-Euro-Grenze überschreitet, wird der Minijob versicherungspflichtig.
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Gesetzliche Vorgaben & Pflichten für Arbeitgeber
Wer einen Minijobber einstellt, muss verschiedene gesetzliche Regelungen einhalten. Neben der Einhaltung der Verdienstgrenze von 556 Euro sind vor allem die Dokumentationspflichten und die korrekte Abführung der Sozialabgaben wichtig.
1. Einhaltung der Verdienstgrenze
Seit Januar 2025 liegt die Maximalgrenze für Minijobs bei 556 Euro pro Monat. Wird dieser Betrag überschritten, wird der Minijob automatisch sozialversicherungspflichtig.
💡 Tipp: Achte darauf, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht zur Überschreitung der Grenze führen.
2. Dokumentationspflichten
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Minijobber genau erfassen. Besonders in Branchen mit hoher Kontrolle (z. B. Gastronomie, Einzelhandel) kann das Finanzamt Nachweise verlangen.
3. Sozialversicherungsbeiträge
Für Minijobber gelten pauschale Beiträge zur Sozialversicherung:
- ✅ 5 % Krankenversicherung (wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist)
- ✅ 15 % Rentenversicherung (der Arbeitnehmer kann sich befreien lassen)
⚠️ Arbeitgeber müssen diese Beiträge monatlich an die Minijob-Zentrale abführen.
4. Prüfung auf Mehrfachbeschäftigung
Falls der Minijobber mehrere Beschäftigungen hat, darf das Gesamteinkommen aus allen Minijobs zusammen 556 Euro nicht überschreiten. Andernfalls entfällt die Minijob-Regelung.
5. Mindestlohn & Arbeitszeitgrenzen
Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (aktuell 12,41 Euro pro Stunde ab 2025). Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die maximale Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Mindestlohns korrekt berechnet wird.
🔎 Beispielrechnung für 2025:
- ✅ 556 € / 12,41 € pro Stunde = ca. 45 Stunden pro Monat
6. Unfallversicherung
Minijobber müssen über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers unfallversichert werden. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Wichtig: Häufige Fehler bei der Beschäftigung von Minijobbern
Die Anstellung von Minijobbern ist für Unternehmen steuerlich attraktiv, doch es gibt Fallstricke, die zu Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen können. Hier sind die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest.
1. Überschreiten der Verdienstgrenze von 556 Euro
Seit Januar 2025 beträgt die neue Verdienstgrenze für Minijobber 556 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, verliert der Minijobber seinen Status und unterliegt der normalen Sozialversicherungspflicht.
💡 Tipp: Achte darauf, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld die Grenze nicht übersteigen.
2. Falsche Anmeldung oder verspätete Meldung
Minijobber müssen innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Eine verspätete oder fehlende Anmeldung kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen.
3. Fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten von Minijobbern genau dokumentieren, besonders in Branchen mit hoher Kontrolle wie Gastronomie oder Einzelhandel.
4. Mehrere Minijobs ohne Kontrolle
Falls ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs hat und das Gesamteinkommen über 556 Euro steigt, entfällt die Minijob-Regelung. Der Arbeitgeber muss dann normale Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
5. Missachtung des Mindestlohns
Auch für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit Januar 2025 beträgt dieser 12,41 Euro pro Stunde. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die maximale Arbeitszeit nicht überschritten wird.
6. Unterschätzung der Unfallversicherungspflicht
Minijobber müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert werden. Viele Unternehmen übersehen diese Pflicht, was bei Unfällen zu hohen Kosten führen kann.
Vorteile eines Minijobs für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Die Beschäftigung von Minijobbern bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch viele praktische Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer. Hier sind die wichtigsten Pluspunkte für beide Seiten.
Vorteile für Arbeitgeber
1. Geringe Personalkosten
Arbeitgeber profitieren von niedrigen Abgaben. Die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge und die 2 % Pauschalsteuer machen Minijobber zu einer kosteneffizienten Arbeitskraft.
2. Flexibler Personaleinsatz
Minijobber können gezielt für saisonale Spitzenzeiten, Projektarbeiten oder kurzfristige Engpässe eingesetzt werden, ohne langfristige Lohnverpflichtungen.
3. Weniger Bürokratie
Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über die Minijob-Zentrale, wodurch der Verwaltungsaufwand gering bleibt.
4. Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub
Falls der Minijobber auf Stundenbasis arbeitet, besteht keine Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub. So bleiben die Kosten kalkulierbar.
Vorteile für Arbeitnehmer
5. Steuerfreie Einkommensmöglichkeit
Minijobber müssen keine Einkommenssteuer zahlen, wenn der Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer übernimmt.
6. Rentenansprüche trotz Minijob
Durch die 15 % Rentenversicherungspflicht sammeln Minijobber Rentenansprüche. Sie können sich aber auch von der Beitragspflicht befreien lassen.
7. Ideal für Studenten, Rentner & Eltern
Minijobs sind ideal für Menschen, die neben Studium, Rente oder Familie arbeiten möchten, ohne steuerliche Nachteile zu haben.
Fazit: Lohnt sich die Anstellung von Minijobbern?
Die Beschäftigung von Minijobbern ist für viele Unternehmen eine attraktive Option. Sie ermöglicht einen flexiblen Personaleinsatz bei geringen Lohnnebenkosten und steuerlichen Vorteilen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber aber darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Verdienstgrenze von 556 Euro ab 2025, eingehalten werden.
Wann lohnt sich ein Minijob für Unternehmen?
- ✅ Wenn kurzfristiger oder saisonaler Personalbedarf besteht
- ✅ Wenn eine kostengünstige Alternative zu regulären Teilzeitstellen gesucht wird
- ✅ Wenn die Lohnbuchhaltung einfach und mit geringen Abgaben abgewickelt werden soll
Wann kann ein Minijob problematisch sein?
- ❌ Wenn der Minijobber regelmäßig die Verdienstgrenze überschreitet
- ❌ Wenn Dokumentationspflichten nicht eingehalten werden
- ❌ Wenn mehrere Minijobs nicht korrekt überprüft werden
💡 Tipp: Wer die richtigen Regeln beachtet, profitiert von einer günstigen und flexiblen Arbeitskraft, die gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine große Entlastung sein kann.
FAQ: Häufige Fragen zur Anstellung von Minijobbern
1. Muss ein Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Ja, grundsätzlich fallen 15 % Rentenversicherungsbeiträge an, die der Arbeitgeber zahlt. Der Arbeitnehmer muss zusätzlich 3,6 % beitragen, kann sich aber auf Antrag von der Zahlung befreien lassen.
2. Wie oft dürfen Minijobber arbeiten?
Die maximale Arbeitszeit hängt vom Mindestlohn ab. Ab 2025 beträgt dieser 12,41 € pro Stunde, sodass Minijobber maximal ca. 44,8 Stunden pro Monat arbeiten dürfen.
3. Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?
Wird die Grenze von 556 Euro pro Monat überschritten, wird der Minijob automatisch sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dann reguläre Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen.
4. Kann ein Minijobber mehrere Minijobs haben?
Ja, aber das Gesamteinkommen aller Minijobs darf 556 € pro Monat nicht übersteigen. Andernfalls unterliegt die gesamte Summe der Sozialversicherungspflicht.
5. Welche Abgaben fallen für den Arbeitgeber an?
Arbeitgeber zahlen für Minijobber folgende Pauschalabgaben:
- ✅ 2 % Pauschalsteuer
- ✅ 5 % Krankenversicherung (wenn gesetzlich versichert)
- ✅ 15 % Rentenversicherung
6. Wie funktioniert die Anmeldung eines Minijobbers?
Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale. Arbeitgeber müssen den Minijobber innerhalb von 6 Wochen nach Arbeitsbeginn anmelden.
7. Wie kann ich meine Minijobber einfach verwalten?
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