Was sind Mitarbeiter-Gutscheinkarten?
Mitarbeiter-Gutscheinkarten sind eine steuerfreie Sachzuwendung von bis zu 50 Euro monatlich. Unternehmen können ihren Angestellten diese Gutscheine als Bonus oder Zusatzleistung gewähren, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen.
Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung
Damit Gutscheine als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden, dürfen sie keinen Bargeldersatz darstellen. Das bedeutet:
- ✅ Der Gutschein muss zweckgebunden sein (z. B. für Supermärkte, Tankstellen oder Restaurants).
- ✅ Eine direkte Barauszahlung oder Umwandlung in Geld ist nicht erlaubt.
- ✅ Gutscheine müssen im jeweiligen Monat ausgegeben werden – eine nachträgliche Übergabe ist steuerlich nicht zulässig.
Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, wird der Gutschein als geldwerte Leistung behandelt und ist steuerpflichtig.
Steuerliche Vorteile von Mitarbeiter-Gutscheinkarten
Richtig eingesetzt, bringen Mitarbeiter-Gutscheinkarten sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer erhebliche Vorteile.
1. Steuerfreie Zuwendung bis 50 Euro pro Monat
Unternehmen können pro Mitarbeiter monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren, ohne dass Sozialabgaben oder Lohnsteuer anfallen.
2. Keine zusätzlichen Abgaben für Arbeitgeber
Da der Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, sparen Unternehmen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
3. Mitarbeiter erhalten den vollen Betrag
Anders als bei einer Gehaltserhöhung kommt der Gutschein ohne Abzüge beim Mitarbeiter an – das bedeutet einen echten Mehrwert.
4. Flexibel für verschiedene Einsatzzwecke
Mitarbeiter-Gutscheine können vielseitig eingesetzt werden, z. B. für:
- 🛒 Einkäufe im Supermarkt
- ⛽ Tankstellen
- 🍽️ Restaurants und Cafés
Ein beliebter Anbieter für digitale Mitarbeiter-Gutscheine ist givve, das sich auf steuerfreie Benefits spezialisiert hat.
Wichtige Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
1. Gutscheine müssen im Voraus gekauft werden
Unternehmen dürfen Gutscheine im Voraus kaufen, aber jeder Mitarbeiter darf pro Monat nur einen Gutschein erhalten. Das bedeutet:
- ✅ Ein Gutschein für Januar darf nicht erst im Februar ausgegeben werden.
- ✅ Nachträgliche Aushändigung führt zur Steuerpflicht.
2. Monatliche Übergabe ist Pflicht
Die Gutscheine müssen im jeweiligen Kalendermonat an den Mitarbeiter übergeben werden. Ein nachträglicher Nachtrag oder Sammeln mehrerer Gutscheine ist nicht zulässig.
3. Gutscheine dürfen kein Bargeldersatz sein
Die Gutscheine müssen für einen bestimmten Zweck oder Händler ausgestellt sein. Erlaubt sind z. B.:
- ✅ Gutscheine für einen bestimmten Einzelhändler
- ✅ Tankgutscheine
- ✅ Restaurant-Gutscheine
4. Dokumentation ist essenziell
Unternehmen sollten die Vergabe von Gutscheinen genau dokumentieren, um den steuerfreien Charakter nachweisen zu können. Im Falle einer Steuerprüfung verlangt das Finanzamt lückenlose Belege.
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