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🚗 Dienstwagenpauschale 2025: Steuer-Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen

Posted by Samira | February 21, 2025

🚗 Dienstwagenpauschale 2025: Steuer-Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen

Dienstwagenpauschale für Elektrofahrzeuge: Steuerliche Vorteile 2025

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – nicht nur aus Umweltgründen, sondern auch wegen erheblicher steuerlicher Vorteile. Die Dienstwagenpauschale für Elektrofahrzeuge ermöglicht es Unternehmen und Arbeitnehmern, Steuern zu sparen und gleichzeitig nachhaltige Mobilität zu fördern.

Ab 2025 bleiben die steuerlichen Begünstigungen bestehen, jedoch mit verschärften Anforderungen an Plug-in-Hybride. In diesem Artikel erfährst du, wie die 0,25%-Methode funktioniert, welche Fahrzeuge profitieren und worauf Unternehmen achten müssen.


Grundlagen der Dienstwagenbesteuerung

Bei privat genutzten Firmenwagen wird der geldwerte Vorteil entweder durch das Fahrtenbuch oder die pauschale Dienstwagenbesteuerung ermittelt. Die häufig genutzte Pauschalmethode unterscheidet dabei zwischen:

  • 1%-Regelung: Standardregel für Verbrenner und nicht begünstigte Fahrzeuge.
  • 0,5%-Regelung: Gilt für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge über 70.000 €.
  • 0,25%-Regelung: Nur für reine Elektrofahrzeuge bis 70.000 € Bruttolistenpreis.

Warum Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt werden

Um die Elektromobilität zu fördern, setzt der Staat steuerliche Anreize. Die 0,25%-Regelung sorgt für eine deutlich niedrigere Versteuerung des geldwerten Vorteils.


Steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge

Beispielrechnung für ein Elektrofahrzeug

Ein Unternehmen stellt einem Mitarbeiter ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von 38.000 € zur Verfügung.

  • ✅ 1 % von 9.500 € = 95 € monatlicher geldwerter Vorteil

Zusätzliche Versteuerung für Fahrten zur Arbeit

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt ein Zuschlag hinzu.

  • ✅ Entfernung: 20 km
  • ✅ Berechnung: 0,03 % von 9.500 € x 20 km = 57 €

Gesamter geldwerter Vorteil: 95 € + 57 € = 152 € monatlich


Änderungen ab 2025 – Neue Regelungen & verschärfte Bedingungen

Ab 2025 gelten weiterhin steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge, jedoch mit einigen Anpassungen. Die 0,25%-Regelung bleibt bestehen, während für Plug-in-Hybride strengere Anforderungen eingeführt werden.

1. Die 0,25%-Regelung bleibt für Elektrofahrzeuge bis 70.000 €

Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren weiterhin von der reduzierten Dienstwagenbesteuerung. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht über 70.000 € liegt. Für Fahrzeuge über dieser Grenze greift die 0,5%-Regelung.

2. Neue Mindestreichweite für Plug-in-Hybride: 80 km statt 60 km

Plug-in-Hybride profitieren nur dann von der Steuervergünstigung, wenn sie eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben. Bis Ende 2024 lag diese Grenze noch bei 60 km.

3. Was passiert, wenn ein Fahrzeug die Anforderungen nicht erfüllt?

Fahrzeuge, die die elektrische Mindestreichweite nicht erfüllen oder über 70.000 € kosten, werden mit der 0,5%-Regelung besteuert.

4. Langfristige Gültigkeit der neuen Regelungen

Die aktuellen Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge sollen bis mindestens 2030 gelten. Unternehmen, die in E-Mobilität investieren, können also weiterhin langfristig profitieren.


Unterschiede zwischen Fahrzeugen vor und nach 2025

Die steuerliche Behandlung von Elektro-Dienstwagen hängt vom Anschaffungsjahr ab. Die Grenze für die 0,25%-Regelung wurde von 60.000 € (bis 2023) auf 70.000 € (ab 2024) erhöht.

1. Was gilt für Fahrzeuge, die vor 2025 angeschafft wurden?

  • ✅ Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € unterliegen dauerhaft der 0,25%-Regelung.
  • ✅ Fahrzeuge über 60.000 €, aber unter 70.000 €, profitieren erst ab 2024.
  • ✅ Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 60 km behalten ihre Steuervergünstigung.

2. Steuerliche Unterschiede für Fahrzeuge ab 2025

  • ✅ Fahrzeuge bis 70.000 € können weiterhin mit 0,25 % versteuert werden.
  • ✅ Plug-in-Hybride müssen mindestens 80 km rein elektrisch fahren.
  • ✅ Fahrzeuge über 70.000 € unterliegen der 0,5%-Regelung.

3. Beispielrechnung für Anschaffungen vor & nach 2025

🔹 Fahrzeug A: Elektrofahrzeug (Listenpreis 65.000 €, Anschaffung 2023)

  • ✅ Steuervergünstigung nach 0,5%-Regelung, da über der alten Grenze von 60.000 €.
  • ✅ Monatlicher geldwerter Vorteil:
    • Bemessungsgrundlage 0,5 von 65.000 € = 32.500 €
    • 1% von 32.500 = 325 €
    • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (20km) 195€
    • Gesamter geldwerter Vorteil: 520 €

🔹 Fahrzeug B: Elektrofahrzeug (Listenpreis 65.000 €, Anschaffung 2025)

  • ✅ 0,25%-Regelung anwendbar, da die neue Grenze bei 70.000 € liegt.
  • ✅ Monatlicher geldwerter Vorteil: 0,25 % von 65.000 € = 162,50 €.
    • Bemessungsgrundlage 0,25 von 65.000 € = 16.250 €
    • 1% von 16.250 € = 162,50 €
    • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (20km) 97,50€
    • Gesamter geldwerter Vorteil: 260 €

👉 Fazit: Wer sein Elektrofahrzeug 2025 anschafft, profitiert oft von besseren steuerlichen Bedingungen!


Voraussetzungen & Fallstricke bei der Steuervergünstigung

Die 0,25%-Regelung bietet erhebliche steuerliche Vorteile, aber nicht jedes Elektrofahrzeug erfüllt die Bedingungen. Unternehmen sollten die Anforderungen genau kennen, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

1. Nur reine Elektrofahrzeuge profitieren

Die 0,25%-Regel gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit null CO₂-Emissionen. Plug-in-Hybride fallen unter die 0,5%-Regel, sofern sie die elektrische Mindestreichweite von 80 km (ab 2025) erreichen.

2. Warum CO₂-Emissionen entscheidend sind

Ein Fahrzeug gilt steuerlich nur als „reines Elektrofahrzeug“, wenn es keinen Verbrennungsmotor hat. Plug-in-Hybride mit Benzin- oder Dieselantrieb profitieren nicht von der 0,25%-Regel.

3. Was passiert, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden?

  • ❌ Das Fahrzeug wird mit der 0,5%Regelung statt der 0,25%-Regelung besteuert.
  • ❌ Arbeitnehmer zahlen einen höheren geldwerten Vorteil und damit mehr Lohnsteuer.
  • ❌ Unternehmen verlieren den steuerlichen Vorteil der niedrigeren Sozialabgaben.

4. Probleme bei der Nachversteuerung

Wird ein Fahrzeug zunächst falsch besteuert, können Betriebsprüfungen oder Steuerprüfungen eine Nachversteuerung fordern. Das bedeutet: Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben.

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Fazit: Lohnt sich die Dienstwagenpauschale für Elektrofahrzeuge?

Die 0,25%-Regelung für Elektrofahrzeuge bleibt eine der attraktivsten Steuervergünstigungen für Dienstwagen. Sie reduziert den geldwerten Vorteil erheblich und bietet Vorteile für Arbeitnehmer sowie Unternehmen.

✅ Wann lohnt sich ein Elektro-Dienstwagen?

  • ✔ Wenn der Bruttolistenpreis unter 70.000 € liegt
  • ✔ Wenn es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt
  • ✔ Wenn das Unternehmen auf eine kosteneffiziente Lösung setzt

❌ Wann lohnt es sich eher nicht?

  • ✖ Wenn das Fahrzeug über 70.000 € kostet → 0,5%-Regelung
  • ✖ Wenn ein Plug-in-Hybrid weniger als 80 km elektrisch fährt
  • ✖ Wenn der Arbeitgeber keine genaue Steuerplanung betreibt

Zukunftsausblick: Die Steuervergünstigungen gelten bis mindestens 2030. Unternehmen, die jetzt auf Elektromobilität umsteigen, profitieren langfristig von niedrigeren Abgaben.


FAQ: Häufige Fragen zur Dienstwagenpauschale für Elektrofahrzeuge

1. Welche Fahrzeuge fallen unter die 0,25%-Regelung?

Die 0,25%-Regelung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000 €.

2. Wie lange gilt die Preisgrenze von 70.000 €?

Die Grenze wurde ab 2024 von 60.000 € auf 70.000 € angehoben und gilt bis mindestens 2030. Fahrzeuge über dieser Grenze fallen unter die 0,5%-Regelung.

3. Was passiert, wenn der Bruttolistenpreis über der Grenze liegt?

Wenn der Bruttolistenpreis eines Elektrofahrzeugs über 70.000 € liegt, wird es nach der 0,5%-Regel besteuert. Das bedeutet, dass der geldwerte Vorteil doppelt so hoch ist wie bei der 0,25%-Regelung.

4. Gibt es eine Sonderregelung für Plug-in-Hybride?

Ja, Plug-in-Hybride profitieren von der 0,5%-Regelung, wenn sie:

  • ✅ Maximal 50 g CO₂/km ausstoßen oder
  • ✅ Mindestens 80 km rein elektrisch fahren (ab 2025, zuvor 60 km).

Erfüllt der Plug-in-Hybrid diese Anforderungen nicht, wird er nach der 1%-Regelung wie ein Verbrenner versteuert.

5. Welche Steuern fallen für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens an?

Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines E-Dienstwagens wird mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert. Zusätzlich müssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 % pro Kilometer angesetzt werden.

6. Kann ich meinen geldwerten Vorteil weiter reduzieren?

Ja! Folgende Maßnahmen helfen, den geldwerten Vorteil zu senken:

  • ✅ Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers am Leasing oder Kaufpreis
  • ✅ Arbeitgeber-Zuschüsse für das Laden am Arbeitsplatz
  • ✅ Homeoffice nutzen, um weniger Fahrten zur Arbeit zu versteuern

7. Wie kann ich meinen E-Dienstwagen steuerlich optimal abrechnen?

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