Investitionsbooster 2026: 30 % degressive AfA clever nutzen

Investitionsbooster 2026 – degressive Abschreibung nutzen

Du planst eine größere Anschaffung für deinen Betrieb – eine Maschine, einen Transporter, neue IT? Dann solltest du dir 2026 die degressive Abschreibung genauer ansehen. Mit dem sogenannten Investitionsbooster kannst du bewegliche Wirtschaftsgüter im ersten Jahr mit bis zu 30 Prozent abschreiben und holst dir so einen erheblichen Teil deiner Steuerlast früher zurück. In diesem Artikel erfährst du, wie die neue Regel funktioniert, welches Zeitfenster gilt und wie du sie clever mit anderen Instrumenten kombinierst.

Was ist der Investitionsbooster?

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – von der Bundesregierung als „Wachstumsbooster" bezeichnet – hat der Gesetzgeber die degressive Abschreibung wieder eingeführt und deutlich ausgeweitet. Der Bundestag hat das Gesetz am 26. Juni 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 11. Juli 2025 zu.

Kern des Pakets ist eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das Ziel: Unternehmen sollen Investitionen schneller refinanzieren und dadurch einen echten Anreiz bekommen, jetzt zu investieren.

Degressive AfA: So funktioniert sie

Bei der linearen Abschreibung verteilst du die Anschaffungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Kostet eine Maschine 30.000 Euro netto und hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren, ziehst du zehn Jahre lang jeweils 3.000 Euro als Betriebsausgabe ab.

Die degressive AfA funktioniert anders: Du schreibst jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert ab. Nach § 7 Abs. 2 EStG darf der Satz bis zum Dreifachen der linearen AfA betragen, höchstens jedoch 30 Prozent. Das bringt gerade in den ersten Jahren einen spürbar höheren Abschreibungsbetrag – und damit eine niedrigere Steuerlast, wenn du sie am dringendsten brauchst.

Am Beispiel der Maschine für 30.000 Euro (lineare AfA 10 Prozent):

  • Jahr 1: 30 Prozent von 30.000 Euro = 9.000 Euro (statt 3.000 Euro linear)
  • Jahr 2: 30 Prozent vom Restbuchwert 21.000 Euro = 6.300 Euro
  • Jahr 3: 30 Prozent vom Restbuchwert 14.700 Euro = 4.410 Euro

Allein in den ersten beiden Jahren hast du hier rund 15.300 Euro abgeschrieben – bei der linearen AfA wären es nur 6.000 Euro gewesen. Sobald die lineare Abschreibung des Restwerts günstiger wird, darfst du auf sie wechseln und den verbleibenden Buchwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer verteilen. So schöpfst du das Maximum aus.

Wichtig: Im Jahr der Anschaffung wird die AfA zeitanteilig (pro rata temporis) berechnet. Kaufst du die Maschine erst im Oktober, kannst du im ersten Jahr nur drei Zwölftel der Jahres-AfA ansetzen. Für eine volle Jahresabschreibung solltest du also möglichst früh im Jahr investieren.

Das Zeitfenster: Wann gilt die Regel?

Die 30-Prozent-AfA ist befristet. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Wer in diesem Zeitraum investiert, sichert sich den Vorteil – danach fällt die Abschreibung wieder auf die reguläre lineare AfA zurück.

Begünstigt sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Maschinen, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, IT-Hardware und Ähnliches. Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen fallen nicht darunter.

Extra-Booster für E-Fahrzeuge

Für rein elektrische Firmenfahrzeuge hat der Gesetzgeber einen eigenen, noch stärkeren Booster geschaffen. Betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, darfst du im Jahr der Anschaffung mit 75 Prozent abschreiben. Die restlichen Prozente verteilen sich degressiv fallend über insgesamt sechs Jahre.

Ein E-Transporter für 60.000 Euro netto bringt dir im ersten Jahr also allein 45.000 Euro Abschreibung. Zusätzlich wurde bei der Dienstwagenbesteuerung die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige 0,25-Prozent-Regel von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Damit fallen jetzt auch teurere E-Fahrzeuge unter die Viertel-Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Clever kombinieren: IAB und Sonderabschreibung

Die degressive AfA lässt sich mit weiteren Instrumenten des § 7g EStG verbinden – gerade für kleine und mittlere Betriebe ein starker Hebel:

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten kannst du schon bis zu drei Jahre vor der Investition gewinnmindernd abziehen. Das senkt deinen Gewinn im Ansparjahr.
  • Sonderabschreibung nach § 7g: Zusätzlich sind in den ersten fünf Jahren bis zu 20 Prozent Sonderabschreibung möglich – verteilbar, wie es für dich am besten passt.
  • Degressive AfA: Auf den nach IAB und Sonder-AfA verbleibenden Buchwert wendest du dann die degressive Abschreibung an.

In Kombination lässt sich so ein großer Teil der Investition schon in den ersten ein bis zwei Jahren steuerlich geltend machen. Voraussetzung für den IAB und die Sonderabschreibung ist unter anderem, dass dein Gewinn im Vorjahr 200.000 Euro nicht übersteigt.

Tipp: Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto brauchst du keine AfA – die kannst du im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Die degressive AfA lohnt sich vor allem bei höherwertigen Anschaffungen.

Und die Körperschaftsteuer?

Wenn du deinen Betrieb als GmbH oder andere Kapitalgesellschaft führst, ist ein weiterer Baustein des Pakets interessant: Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 in fünf Schritten um je einen Prozentpunkt – von aktuell 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen fällt damit perspektivisch von knapp 30 auf rund 25 Prozent. Für Personenunternehmen wird parallel der Thesaurierungssteuersatz ab 2028 schrittweise auf 25 Prozent gesenkt.

Lohnt sich die degressive AfA für dich?

Die degressive Abschreibung ist immer dann sinnvoll, wenn du steuerpflichtige Gewinne hast, die du in den nächsten Jahren senken möchtest, und ohnehin größere Anschaffungen planst. Machst du dagegen gerade Verluste oder liegst mit deinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag, verpufft der Vorteil – dann kann die gleichmäßige lineare AfA sogar günstiger sein. Es ist also eine Einzelfallentscheidung, die zu deiner Gewinnsituation und deiner Planung passen muss.

Genau diese Abwägung nehmen wir dir bei Buchführungsheld ab: Echte Buchhalter:innen prüfen, welche Abschreibungsmethode bei deinen Investitionen am meisten herausholt, und behalten das Zeitfenster bis Ende 2027 für dich im Blick. Du lädst nur deine Belege hoch – den Rest übernehmen wir zum Festpreis. Wenn du eine größere Investition planst, buch dir vorher eine kostenlose Vorbesprechung, und wir schauen gemeinsam, wie du am meisten Steuern sparst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die degressive AfA 2026?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beträgt sie bis zu 30 Prozent pro Jahr, höchstens das Dreifache der linearen AfA. Sie wird jeweils vom Restbuchwert berechnet und gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028.

Kann ich von der degressiven zur linearen AfA wechseln?

Ja. Sobald die lineare Abschreibung des Restbuchwerts einen höheren Jahresbetrag ergibt, darfst du wechseln und den verbleibenden Wert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer verteilen. So nutzt du den Steuervorteil optimal aus.

Gilt der Investitionsbooster auch für Elektroautos?

Ja, sogar besonders stark: Betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, dürfen im ersten Jahr mit 75 Prozent abgeschrieben werden, verteilt über insgesamt sechs Jahre.

Kann ich die degressive AfA mit dem Investitionsabzugsbetrag kombinieren?

Ja. Du kannst den IAB (bis zu 50 Prozent vorab), die Sonderabschreibung nach § 7g (bis zu 20 Prozent) und die degressive AfA nacheinander anwenden. Auf den nach IAB und Sonder-AfA verbleibenden Buchwert wendest du die degressive Abschreibung an.

Buchhaltung abgeben

Bye bye Buchhaltungsstress!

Lade deine Belege hoch – unsere Buchhaltungshelden übernehmen den Rest. Zum Festpreis, DSGVO-konform & aus Deutschland.

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar