Steuererklärung 2025: Fristen für Selbstständige
Die Uhr tickt: Wenn du deine Steuererklärung für 2025 selbst machst, läuft die Frist am 31. Juli 2026 ab. Für Selbstständige ist das mehr als ein Termin im Kalender – es hängt ein ganzes Paket aus Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung daran. In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick: welche Fristen 2026 gelten, welche Erklärungen du als Selbstständige:r abgeben musst und was passiert, wenn du zu spät dran bist.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Als Selbstständige:r mit Gewinneinkünften bist du gesetzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 149 AO). Wann sie fällig ist, hängt davon ab, ob du sie selbst erstellst oder von einem Steuerberater erstellen lässt:
- Selbstabgabe (ohne Berater): Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein.
- Mit Steuerberater:in: Dann verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027. Da dieser Tag ein Sonntag ist, verschiebt sich der Termin auf den 1. März 2027.
Wichtig: Es zählt der Eingang beim Finanzamt, nicht das Absendedatum. Weil die Erklärung ohnehin elektronisch über ELSTER übermittelt wird, ist das in der Praxis aber meist deckungsgleich.
Diese Erklärungen musst du als Selbstständige:r abgeben
Anders als bei Arbeitnehmer:innen ist es mit der reinen Einkommensteuererklärung meist nicht getan. Je nach Rechtsform und Tätigkeit kommen mehrere Erklärungen zusammen:
- Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder – bei Bilanzierungspflicht – der E-Bilanz. Dazu die Anlage S (Freiberufler:innen) oder Anlage G (Gewerbetreibende).
- Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2025, sofern du kein Kleinunternehmer bist. Sie fasst deine unterjährigen Voranmeldungen zusammen.
- Gewerbesteuererklärung, wenn du gewerblich tätig bist. Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro greift für Einzelunternehmen und Personengesellschaften allerdings der Freibetrag.
Alle diese Erklärungen sind für Selbstständige elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Die Papierabgabe ist für Gewinneinkünfte grundsätzlich nicht mehr zulässig (§ 25 Abs. 4 EStG, § 18 UStG).
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Der beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat der Verspätung, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Innerhalb der ersten 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres kann das Finanzamt den Zuschlag nach Ermessen festsetzen – danach ist er zwingend. Für das Jahr 2025 bedeutet das: Ab dem 1. März 2027 setzt das Finanzamt den Zuschlag verpflichtend fest.
Hinzu kommen mögliche Nachzahlungszinsen nach § 233a AO. Sie betragen aktuell 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent im Jahr, und laufen nach einer Karenzzeit von 15 Monaten an. Für den Veranlagungszeitraum 2025 beginnt der Zinslauf damit am 1. April 2027. Wer eine hohe Nachzahlung erwartet, sollte also nicht unnötig trödeln.
Tipp: Zeichnet sich ab, dass du die Frist nicht schaffst, kannst du beim Finanzamt vorab eine Fristverlängerung beantragen – am besten schriftlich und mit nachvollziehbarer Begründung. Ein rechtzeitiger Antrag ist fast immer besser als ein stillschweigendes Überziehen.
So bereitest du dich optimal vor
Je besser deine Buchhaltung übers Jahr geführt ist, desto entspannter wird der Juli. Diese Punkte solltest du vor der Abgabe abhaken:
- Belege vollständig und sortiert: Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bewirtungs-, Reise- und Fahrtkostenbelege sowie Kontoauszüge sollten lückenlos vorliegen.
- Kontenabgleich: Prüfe, ob dein Geschäftskonto und deine Buchhaltung übereinstimmen und keine Buchung offen ist.
- Betriebsausgaben prüfen: Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel, Abschreibungen, Versicherungen – hier bleibt oft Geld liegen, weil Ausgaben vergessen werden.
- Vorauszahlungen im Blick: Bereits geleistete Einkommensteuer-Vorauszahlungen mindern deine Abschlusszahlung. Halte die Beträge bereit.
Zur Einordnung: Der Grundfreibetrag lag 2025 bei 12.096 Euro. Erst auf das darüber liegende zu versteuernde Einkommen fällt überhaupt Einkommensteuer an – gerade für Gründer:innen mit noch geringem Gewinn ein wichtiger Punkt.
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Machst du sie selbst, ist der 31. Juli 2026 der Stichtag. Lässt du sie von einer Steuerberatung erstellen, hast du bis zum 1. März 2027 Zeit (der 28. Februar 2027 fällt auf einen Sonntag).
Welche Erklärungen muss ich als Selbstständige:r einreichen?
In der Regel die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR (oder E-Bilanz) sowie Anlage S beziehungsweise G, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (außer bei Kleinunternehmern) und – bei gewerblicher Tätigkeit – die Gewerbesteuererklärung. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro pro Monat (§ 152 AO). Ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres wird er zwingend festgesetzt.
Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Ja. Du kannst beim Finanzamt vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen – am besten schriftlich und mit Begründung. Ob und wie lange verlängert wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
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