Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Alle neuen Werte im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 – neue Werte der Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2026 sind die Rechengrößen der Sozialversicherung wieder gestiegen – und mit ihnen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für dich als Selbstständige:r oder Arbeitgeber:in ist das mehr als eine Zahl im Amtsblatt: Es entscheidet mit darüber, wie hoch deine eigenen Beiträge ausfallen, was ein:e Angestellte:r im oberen Gehaltsbereich kostet und ab wann sich der Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt stellt. Hier bekommst du alle neuen Werte 2026 und ihre Bedeutung kompakt erklärt.

Was ist eine Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Für den Teil des Einkommens oberhalb der Grenze fallen keine weiteren Beiträge an. Wer also mehr verdient als die Grenze, zahlt trotzdem nur bis zu diesem Höchstbetrag – der Beitrag ist gedeckelt.

Angepasst werden die Grenzen jedes Jahr auf Basis der Lohnentwicklung. Grundlage für 2026 ist die Lohnentwicklung des Jahres 2024 mit einem Anstieg von 5,16 Prozent. Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen am 8. Oktober 2025 beschlossen. Seit 2025 gelten die Werte übrigens bundeseinheitlich – die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West ist entfallen.

Die neuen Werte 2026 im Überblick

Diese Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen gelten seit dem 1. Januar 2026:

RechengrößeMonatJahr
BBG Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) Krankenversicherung6.450,00 €77.400 €
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450,00 €101.400 €
BBG knappschaftliche Rentenversicherung10.400,00 €124.800 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955,00 €47.460 €

Zum Vergleich: 2025 lag die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung noch bei 8.050 Euro im Monat, jetzt sind es 8.450 Euro. In der Kranken- und Pflegeversicherung stieg die Grenze auf 5.812,50 Euro monatlich.

Was bedeuten die einzelnen Werte?

BBG Kranken- und Pflegeversicherung

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro im Monat werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Verdienst du mehr, bleibt der darüber liegende Teil beitragsfrei. Für dich als freiwillig gesetzlich versicherte:r Selbstständige:r ist dieser Wert entscheidend: Er bestimmt deinen Höchstbeitrag.

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (6.450 Euro im Monat) ist die Schwelle, ab der Angestellte aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht herausfallen und sich privat krankenversichern dürfen. Wer als Arbeitnehmer:in dauerhaft darüber liegt, hat die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung.

BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt die höhere Grenze von 8.450 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag werden Rentenbeiträge fällig – für Gutverdiener steigt damit auch der maximale Rentenbeitrag.

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat ist eine Rechengröße, die an vielen Stellen im Sozialrecht auftaucht – etwa bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte oder bei Mindest- und Höchstbeiträgen. Sie ist damit vor allem für Selbstständige relevant.

Was heißt das für dich als Selbstständige:r?

Bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, richtet sich dein Beitrag nach deinem Einkommen – höchstens aber bis zur BBG von 5.812,50 Euro. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Pflegeversicherungsbeitrag. Wer über der Grenze verdient, zahlt trotzdem nur den Höchstbeitrag. Umgekehrt gibt es für Selbstständige auch eine Mindestbemessungsgrundlage, sodass selbst bei geringem Gewinn ein Mindestbeitrag anfällt.

Tipp: Deine Krankenkassenbeiträge als freiwillig versicherte:r Selbstständige:r sind als Sonderausgaben absetzbar. Halte die Beitragsbescheide sauber in deiner Buchhaltung fest, damit in der Steuererklärung nichts verloren geht.

Was heißt das für dich als Arbeitgeber:in?

Beschäftigst du Mitarbeiter:innen im oberen Gehaltsbereich, steigen 2026 die Lohnnebenkosten für den Teil des Gehalts, der bisher oberhalb der Grenze lag. Denn Beiträge fallen jetzt auf einen höheren Anteil des Bruttolohns an. Die Sozialversicherungsbeiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte. Zur Orientierung: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt bei 18,6 Prozent, zur Arbeitslosenversicherung bei 2,6 Prozent. Für die Lohnabrechnung bedeutet das: Die neuen Grenzen müssen ab Januar 2026 korrekt hinterlegt sein.

Beitragsberechnung sauber im Griff – wir übernehmen das für dich

Ob eigener Krankenkassenbeitrag oder Lohnabrechnung für dein Team: Die jährlich wechselnden Rechengrößen richtig anzuwenden, kostet Zeit und Nerven. Bei Buchführungsheld kümmern sich echte Buchhalter:innen um deine laufende Buchhaltung und behalten Beträge, Grenzen und Fristen für dich im Blick – alles zum Festpreis. Wenn du deine Buchhaltung 2026 entspannt abgeben willst, buch dir eine kostenlose Vorbesprechung, und wir schauen gemeinsam auf deine Situation.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr).

Ab welchem Einkommen kann ich mich 2026 privat krankenversichern?

Angestellte können sich privat versichern, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (6.450 Euro im Monat) übersteigt.

Warum steigen die Beitragsbemessungsgrenzen jedes Jahr?

Die Grenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 war die Lohnentwicklung 2024 mit einem Anstieg von 5,16 Prozent maßgeblich. Das Bundeskabinett hat die Werte am 8. Oktober 2025 beschlossen.

Muss ich als Selbstständige:r immer den Höchstbeitrag zahlen?

Nein. Als freiwillig gesetzlich versicherte:r Selbstständige:r richtet sich dein Beitrag nach deinem Einkommen. Erst wenn dein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, zahlst du den Höchstbeitrag. Bei geringem Gewinn gilt eine Mindestbemessungsgrundlage.

Buchhaltung abgeben

Bye bye Buchhaltungsstress!

Lade deine Belege hoch – unsere Buchhaltungshelden übernehmen den Rest. Zum Festpreis, DSGVO-konform & aus Deutschland.

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar