Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro steuerfrei – was das für dich heißt
Bis zu einer bestimmten Höhe bleibt dein Einkommen komplett steuerfrei – das ist der Grundfreibetrag. Für 2026 steigt er auf 12.348 Euro, und das ist mehr als eine reine Formalie: Der Betrag entscheidet mit, ab welchem Gewinn du überhaupt Einkommensteuer zahlst und wie hoch deine Vorauszahlungen ausfallen. In diesem Artikel bekommst du die neuen Werte für 2026, die Tarifstufen nach § 32a EStG und eine klare Einordnung, was das konkret für dich als Selbstständige:n bedeutet.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines zu versteuernden Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. Er sichert das steuerliche Existenzminimum ab – also das, was der Staat dir zum Leben lassen muss, bevor er überhaupt zugreift. Erst für jeden Euro oberhalb dieser Grenze beginnt die Steuer zu laufen.
Wichtig: Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, den du irgendwo beantragen musst. Er ist direkt in den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG eingebaut. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch, egal ob du Angestellte:r, Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r bist.
Für Selbstständige zählt dabei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn – genauer: das zu versteuernde Einkommen. Das ist der Gewinn aus deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz, vermindert um Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere Abzüge.
Grundfreibetrag 2026: Die neuen Werte
Zum 1. Januar 2026 steigt der Grundfreibetrag erneut. Die Anhebung gleicht die Inflation aus und sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (Einzelveranlagung)
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro – die Anhebung beträgt also 252 Euro
- Zusammenveranlagung (Ehe/eingetragene Partnerschaft): 24.696 Euro, also der doppelte Betrag
Verdienst du 2026 als Single weniger als 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen, zahlst du keine tarifliche Einkommensteuer. Liegst du darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert – nicht das gesamte Einkommen.
Tipp: Der Grundfreibetrag ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Das heißt: Überschreitest du ihn, versteuerst du nur den Teil oberhalb der 12.348 Euro. Die ersten 12.348 Euro bleiben in jedem Fall steuerfrei.
So ist der Einkommensteuertarif 2026 aufgebaut
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv. Das bedeutet: Je höher dein Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. Der Tarif nach § 32a EStG gliedert sich 2026 in mehrere Zonen:
- Nullzone: bis 12.348 Euro – steuerfrei, das ist der Grundfreibetrag.
- Progressionszonen: oberhalb des Grundfreibetrags steigt der Steuersatz vom Eingangssteuersatz von 14 Prozent schrittweise bis auf 42 Prozent an.
- Spitzensteuersatz 42 Prozent: Er greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro.
- Reichensteuer 45 Prozent: Ab 277.826 Euro gilt der höchste Satz von 45 Prozent.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent trifft nur den Teil deines Einkommens, der über 69.879 Euro liegt – nicht dein komplettes Einkommen. Deine tatsächliche Durchschnittsbelastung liegt deshalb deutlich niedriger, als der Spitzensteuersatz vermuten lässt.
Was die „kalte Progression" damit zu tun hat
Steigt dein Gewinn nur, um die Inflation auszugleichen, hast du real nicht mehr in der Tasche – rutschst aber wegen des progressiven Tarifs in eine höhere Steuerbelastung. Diesen schleichenden Effekt nennt man kalte Progression. Um ihn abzumildern, verschiebt der Gesetzgeber die Tarifeckwerte für 2026 um rund 2 Prozent nach oben. Deshalb steigen nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch die Schwellen, ab denen die höheren Steuersätze greifen.
Kinderfreibetrag 2026: Auch für Familien steigt der Betrag
Wenn du Kinder hast, ist neben dem Grundfreibetrag der Kinderfreibetrag relevant. Auch er wird 2026 angehoben:
- Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes steigt 2026 um 78 Euro auf 3.414 Euro je Elternteil.
- Für zusammenveranlagte Eltern verdoppelt sich der Betrag entsprechend auf 6.828 Euro.
- Hinzu kommt weiterhin der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag).
Ob sich der Kinderfreibetrag oder das laufend gezahlte Kindergeld für dich stärker lohnt, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Du musst dich also nicht selbst entscheiden – du gibst deine Kinder nur in der Steuererklärung an.
Was der Grundfreibetrag 2026 für Selbstständige bedeutet
Als Selbstständige:r spürst du den Grundfreibetrag an mehreren Stellen. Drei Punkte sind besonders praxisrelevant:
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt deine Vorauszahlungen anhand des erwarteten Gewinns fest. Ein höherer Grundfreibetrag und die verschobenen Tarifeckwerte können dazu führen, dass deine Vorauszahlungen leicht sinken. Läuft dein Geschäft schlechter als geplant, kannst du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
- Nebenberufliche Selbstständigkeit: Wenn du neben einem Angestelltenjob selbstständig bist, zählen alle Einkünfte zusammen. Der Grundfreibetrag ist dann meist schon durch dein Gehalt ausgeschöpft – dein Nebengewinn wird ab dem ersten Euro mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet.
- Gründungsjahr: Gerade im ersten Jahr bleibt der Gewinn oft unter dem Grundfreibetrag. Dann fällt keine Einkommensteuer an – die Steuererklärung inklusive EÜR musst du aber trotzdem abgeben.
Tipp: Verwechsle den Grundfreibetrag nicht mit der Kleinunternehmerregelung. Der Grundfreibetrag betrifft die Einkommensteuer, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft die Umsatzsteuer. Beide gelten unabhängig voneinander.
Beispiel: So wirkt der Grundfreibetrag
Jonas ist hauptberuflich selbstständiger Grafikdesigner und hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro. Die ersten 12.348 Euro bleiben steuerfrei. Nur die restlichen 17.652 Euro werden nach dem progressiven Tarif besteuert – beginnend beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent, der mit steigendem Einkommen anwächst. Sein Durchschnittssteuersatz liegt dadurch deutlich unter 42 Prozent, obwohl der Spitzensteuersatz theoretisch existiert. Vom Spitzensteuersatz ist Jonas mit 30.000 Euro noch weit entfernt.
Steuer im Blick behalten – wir rechnen mit
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro für Einzelveranlagte und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften. Gegenüber 2025 (12.096 Euro) ist das eine Anhebung um 252 Euro.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein. Der Grundfreibetrag ist fest im Einkommensteuertarif nach § 32a EStG verankert und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Du musst nichts gesondert beantragen.
Ab welchem Einkommen zahle ich 2026 den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Der höchste Satz von 45 Prozent (Reichensteuer) beginnt bei 277.826 Euro. Beide Sätze treffen jeweils nur den Teil des Einkommens oberhalb dieser Grenzen.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Selbstständige?
Ja. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen unabhängig von der Einkunftsart. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn beziehungsweise das zu versteuernde Einkommen. Liegt es unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an – die Steuererklärung mit EÜR ist trotzdem abzugeben.
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