Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026: Das gilt für Arbeitgeber

Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026 – 603 Euro

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro gestiegen, und damit klettert automatisch auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro. 2027 folgt der nächste Schritt. Für dich als Arbeitgeber:in heißt das: Arbeitsverträge, Stundenzahlen und Lohnabrechnungen gehören jetzt auf den Prüfstand. Wir erklären dir, welche Werte gelten, wie die beiden Grenzen zusammenhängen und worauf du achten musst, damit dein Minijob nicht ungewollt sozialversicherungspflichtig wird.

Mindestlohn 2026 und 2027: die neuen Werte

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Erhöhung auf dann 14,60 Euro. Beide Schritte gehen auf einen Beschluss der Mindestlohnkommission zurück, dem die Bundesregierung per Rechtsverordnung gefolgt ist.

Der Mindestlohn gilt flächendeckend für nahezu alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Er betrifft also nicht nur Vollzeitkräfte, sondern ausdrücklich auch die rund 6,9 Millionen Minijobber:innen. Wer bislang genau zum Mindestlohn abgerechnet hat, muss die Stundenlöhne seiner Beschäftigten spätestens zum Jahresbeginn anheben.

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro statt 556 Euro

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze für Minijobs, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Damit soll sichergestellt sein, dass ein Minijob weiterhin rund zehn Wochenstunden umfassen kann, ohne dass der Status verloren geht.

Die Grenze berechnet sich nach einer festen Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Daraus ergeben sich folgende Werte:

  • 2025: Mindestlohn 12,82 Euro, Minijob-Grenze 556 Euro im Monat
  • 2026: Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro im Monat
  • 2027: Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro im Monat

Rechnerisch bleibt die maximale Arbeitszeit im Minijob also nahezu konstant bei etwa 43,3 Stunden pro Monat oder rund zehn Stunden pro Woche. Deine Beschäftigten können 2026 mehr verdienen als bisher, ohne dass sich am zeitlichen Umfang etwas ändert.

Tipp: Die 603 Euro sind eine Monatsgrenze. Über das Jahr gerechnet darf ein Minijobber 2026 also bis zu 7.236 Euro verdienen. Schwankt der Verdienst über die Monate, kommt es auf diese Jahresbetrachtung an, nicht auf jeden einzelnen Monat.

Wenn der Verdienst über 603 Euro rutscht

Der wichtigste Fallstrick für Arbeitgeber:innen: Wenn ein Minijobber regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat verdient, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern fällt in den Übergangsbereich, den sogenannten Midijob. Damit werden für Arbeitgeber:in und Beschäftigte anteilige Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Der Übergangsbereich liegt 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat. In diesem Korridor steigen die Beitragsanteile der Beschäftigten gleitend an, sodass der Sprung aus dem Minijob nicht abrupt teuer wird. Trotzdem solltest du genau kalkulieren, bevor du einem Minijobber mehr Stunden gibst.

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist unschädlich: Bis zu zweimal innerhalb eines Zeitjahres darf der Verdienst die Monatsgrenze überschreiten, etwa bei einer Krankheitsvertretung. In diesen Ausnahmemonaten sind sogar bis zum Doppelten der Grenze möglich. Planst du dagegen dauerhaft mehr Verdienst ein, führt kein Weg an der korrekten Einordnung als Midijob vorbei.

Das kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026

An der grundsätzlichen Abgabenstruktur für gewerbliche Minijobs ändert sich 2026 nichts, nur die Bemessungsgrundlage steigt mit den Löhnen. Als Arbeitgeber:in zahlst du für einen gewerblichen Minijob Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale:

  • 13 Prozent pauschaler Beitrag zur Krankenversicherung
  • 15 Prozent pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung
  • 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer (deckt Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab)
  • hinzu kommen die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschutz) sowie die Insolvenzgeldumlage

Wichtig: Minijobber:innen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen. Wer nicht befreit ist, zahlt den Eigenanteil zur Rentenversicherung selbst und erwirbt dafür vollwertige Rentenanwartschaften.

Was du als Arbeitgeber jetzt tun solltest

Damit der Jahreswechsel sauber läuft, lohnt sich ein kurzer Check deiner Beschäftigungsverhältnisse:

  1. Stundenlöhne prüfen: Liegt der vereinbarte Stundenlohn unter 13,90 Euro, musst du ihn zum 1. Januar 2026 anheben. Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze.
  2. Minijob-Verträge anpassen: Ist im Vertrag eine feste Stundenzahl vereinbart, kann der höhere Mindestlohn den Monatsverdienst über 603 Euro treiben. Dann musst du entweder die Stunden reduzieren oder den Minijob in einen Midijob umwandeln.
  3. Verdienstgrenze im Blick behalten: Prüfe, ob deine Minijobber mit den neuen Löhnen unter 603 Euro im Monatsdurchschnitt bleiben.
  4. Dokumentation sicherstellen: Die Arbeitszeiten von Minijobbern musst du weiterhin aufzeichnen. Das gilt gerade bei knapper Kalkulation an der Verdienstgrenze.
Tipp: Willst du die Arbeitszeit unverändert lassen, rechne rückwärts. Bei 603 Euro und 13,90 Euro Stundenlohn sind das rund 43,3 Stunden im Monat. Trage die zulässige Stundenzahl im Vertrag ein, statt einen festen Monatsbetrag, der bei der nächsten Mindestlohnerhöhung sofort wieder gerissen wird.

Minijob, Midijob oder Festanstellung – wir behalten den Überblick

Ob ein Beschäftigungsverhältnis noch ein Minijob ist, in den Übergangsbereich rutscht oder besser als reguläre Teilzeit läuft, hängt an wenigen Euro pro Monat und kann teure Folgen haben, wenn es falsch eingeordnet wird. Bei Buchführungsheld prüfen echte Buchhalter:innen deine Lohnabrechnungen, behalten die Verdienstgrenzen im Blick und melden sich, bevor aus einem Minijob unbemerkt ein sozialversicherungspflichtiger Job wird. Du lädst nur deine Unterlagen hoch, den Rest übernehmen wir zum Festpreis. Unsicher, wie du deine Aushilfen 2026 richtig abrechnest? Buch dir eine kostenlose Vorbesprechung, und wir schauen gemeinsam auf deine Verträge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Sie ist durch die Kopplung an den auf 13,90 Euro gestiegenen Mindestlohn von zuvor 556 Euro angehoben worden. 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro weiter auf 633 Euro.

Muss ich die Stunden meiner Minijobber 2026 kürzen?

Nur dann, wenn der bisherige Monatsverdienst mit dem neuen Mindestlohn über 603 Euro steigen würde. Ist im Vertrag eine feste Stundenzahl vereinbart, kannst du diese meist beibehalten, weil auch die Verdienstgrenze gestiegen ist. Ist ein fester Monatsbetrag vereinbart, solltest du die zulässige Stundenzahl neu berechnen.

Was passiert, wenn ein Minijobber mehr als 603 Euro verdient?

Dann liegt kein Minijob mehr vor, sondern ein Midijob im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Dort fallen anteilige Sozialversicherungsbeiträge an, die für die Beschäftigten gleitend ansteigen. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten bis zu zweimal im Jahr bleibt dagegen folgenlos.

Ändern sich die Abgaben für Arbeitgeber 2026?

Die Pauschalsätze bleiben gleich: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer, dazu die Umlagen. Weil aber die Löhne steigen, erhöht sich die Bemessungsgrundlage und damit der absolute Betrag, den du an die Minijob-Zentrale abführst.

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