Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Pendlerpauschale 2026 – 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Ab 2026 gibt es für den Weg zur Arbeit mehr Geld zurück: Die Entfernungspauschale beträgt jetzt einheitlich 38 Cent pro Kilometer, und zwar schon ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. In diesem Artikel erfährst du, wie die neue Pendlerpauschale funktioniert, was sie dir konkret bringt, wie Selbstständige sie als Betriebsausgabe nutzen und worauf du bei der Steuererklärung achten musst.

Was ist neu an der Pendlerpauschale 2026?

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat, wurde die Entfernungspauschale angehoben. Seit dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich ein Satz von 38 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).

Bis Ende 2025 war die Pauschale zweigeteilt: Für die ersten 20 Kilometer gab es nur 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer waren es 38 Cent. Diese Staffelung fällt jetzt weg. Wer einen kurzen Arbeitsweg hat, profitiert damit erstmals vom höheren Satz. Die Anhebung setzt eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um und soll Pendler:innen dauerhaft entlasten.

So funktioniert die Entfernungspauschale

Die Grundregeln der Pauschale bleiben unverändert. Wichtig ist vor allem, dass nur die einfache Strecke zählt:

  • Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg zusammen.
  • Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
  • Es zählt jeder volle Entfernungskilometer. Angebrochene Kilometer werden abgerundet.
  • Die Pauschale gilt pro Arbeitstag nur einmal und nur für Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist.
  • Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle: Ob Auto, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Deutschlandticket, es gelten immer dieselben 38 Cent.

Für die Pauschale gilt weiterhin ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Diese Grenze greift allerdings nicht, wenn du deinen eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen Pkw verwendest. Fährst du also mit dem Auto, kannst du auch höhere Beträge geltend machen.

Was bringt dir die neue Pauschale konkret?

Die Entlastung wirkt sich vor allem in der Steuererklärung aus, und zwar nur dann, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Bis zu diesem Betrag zieht das Finanzamt die Pauschale ohnehin automatisch ab. Erst was darüber hinausgeht, senkt dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich.

Zwei Beispiele bei einer Fünftagewoche mit rund 220 Arbeitstagen im Jahr:

  • 10 Kilometer Arbeitsweg: 220 Tage × 10 km × 0,38 Euro = 836 Euro pro Jahr. Gegenüber der alten Regelung (30 Cent) sind das rund 176 Euro mehr Werbungskosten.
  • 25 Kilometer Arbeitsweg: 220 Tage × 25 km × 0,38 Euro = 2.090 Euro pro Jahr. Hier bringt die Reform bei den ersten 20 Kilometern rund 352 Euro zusätzliche Werbungskosten.

Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz landet die Ersparnis pro Jahr regelmäßig im dreistelligen Bereich.

Tipp: Führe ein einfaches Fahrtenprotokoll oder halte deine Arbeitstage fest. Das Finanzamt erkennt die Pauschale nur für Tage an, an denen du tatsächlich zur Tätigkeitsstätte gefahren bist. Homeoffice-Tage zählen nicht mit, dafür gibt es die separate Homeoffice-Pauschale.

Pendlerpauschale für Selbstständige

Auch als Selbstständige:r profitierst du von der Erhöhung. Für die Wege zwischen deiner Wohnung und deiner Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale entsprechend als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG verweist auf die Regelung für Werbungskosten). Auch hier setzt du seit 2026 die 38 Cent ab dem ersten Kilometer an.

Fährst du dagegen nicht zu einer festen Betriebsstätte, sondern zu wechselnden Kunden oder Einsatzorten, gilt die Pauschale nicht. Dann sind die tatsächlichen Fahrtkosten abziehbar, bei Nutzung eines Pkw pauschal mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer, also für Hin- und Rückfahrt zusammen 0,60 Euro. Diese Reisekostensätze bleiben 2026 unverändert.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Die höhere Pauschale gilt auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, kann für eine Heimfahrt pro Woche 38 Cent je Entfernungskilometer ansetzen. Ein Höchstbetrag gilt hier nicht.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener bleibt

Pendler:innen mit so geringem Einkommen, dass sie keine Einkommensteuer zahlen, können statt der Entfernungspauschale die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG beantragen. Sie beträgt 14 Prozent der Pauschale, greift aber weiterhin erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ist diese Prämie entfristet worden und bleibt damit dauerhaft erhalten.

Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber:innen können die Pauschale nutzen: Ein Fahrtkostenzuschuss für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lässt sich mit 15 Prozent pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) und ist dann sozialversicherungsfrei. Zulässig ist das bis zur Höhe der Entfernungspauschale, die der oder die Beschäftigte selbst als Werbungskosten geltend machen könnte. Zur Vereinfachung darf der Arbeitgeber von 15 Fahrten pro Monat ausgehen. Wichtig: Ein pauschal versteuerter Zuschuss wird auf die Werbungskosten angerechnet, die Beschäftigte können ihn also nicht zusätzlich in der Steuererklärung abziehen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist entfallen.

Gilt die Pauschale für Hin- und Rückweg?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke von Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.

Können auch Selbstständige die Pendlerpauschale nutzen?

Ja. Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe, ebenfalls mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Für Fahrten zu wechselnden Einsatzorten sind dagegen die tatsächlichen Fahrtkosten mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer abziehbar.

Wirkt sich die Pauschale immer steuerlich aus?

Nur, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Bis zu diesem Betrag ist die Pauschale bereits automatisch berücksichtigt. Erst darüber hinaus senkt der Arbeitsweg dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich.

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