Soll- oder Ist-Versteuerung? Umsatzsteuer und Liquidität steuern

Soll- oder Ist-Versteuerung – Umsatzsteuer und Liquidität

Du stellst eine Rechnung, dein Kunde zahlt aber erst Wochen später – und trotzdem willst du die Umsatzsteuer schon ans Finanzamt abführen? Genau das verlangt die Soll-Versteuerung. Es geht auch anders: Bei der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG schuldest du die Umsatzsteuer erst, wenn dein Kunde tatsächlich gezahlt hat. Für deine Liquidität kann das ein echter Unterschied sein. In diesem Artikel erklären wir dir, wie beide Verfahren funktionieren, welche Grenzen 2026 gelten und wann sich der Antrag auf Ist-Versteuerung lohnt.

Soll- und Ist-Versteuerung: der Kernunterschied

Beide Verfahren betreffen nur einen Punkt: den Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer entsteht und damit in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung wandert. Wie viel Umsatzsteuer du insgesamt zahlst, ändert sich dadurch nicht – nur wann du sie abführst.

  • Soll-Versteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten): Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du die Leistung erbracht und die Rechnung gestellt hast – unabhängig davon, ob dein Kunde schon gezahlt hat. Das ist der gesetzliche Regelfall.
  • Ist-Versteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten): Die Umsatzsteuer entsteht erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld tatsächlich bei dir eingegangen ist.
Merksatz: Bei der Soll-Versteuerung zählt die Rechnung, bei der Ist-Versteuerung der Zahlungseingang.

Warum der Unterschied für deine Liquidität zählt

Der Regelfall Soll-Versteuerung kann dich in die Vorfinanzierung zwingen: Du hast geliefert, die Rechnung ist raus, dein Kunde lässt sich aber mit der Zahlung Zeit. Trotzdem musst du die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer schon in der nächsten Voranmeldung ans Finanzamt abführen. Du streckst also Geld vor, das du selbst noch gar nicht bekommen hast.

Bei der Ist-Versteuerung entsteht dieses Problem nicht: Solange dein Kunde nicht gezahlt hat, musst du die Umsatzsteuer nicht abführen. Gerade bei langen Zahlungszielen, hohen Rechnungssummen oder säumigen Kunden schont das spürbar deine Kasse.

Beispiel: der Liquiditätseffekt

Sarah ist Grafikdesignerin und stellt am 20. September eine Rechnung über 10.000 Euro netto zzgl. 1.900 Euro Umsatzsteuer. Ihr Kunde zahlt erst am 5. November. Bei der Soll-Versteuerung müsste Sarah die 1.900 Euro bereits mit der September-Voranmeldung (fällig im Oktober) abführen – also bevor sie das Geld hat. Bei der Ist-Versteuerung schuldet sie die Umsatzsteuer erst im November, wenn die Zahlung eingegangen ist. Sie muss nichts vorfinanzieren.

Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

Die Ist-Versteuerung ist kein Automatismus, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden. Nach § 20 UStG kannst du sie nutzen, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr hat 800.000 Euro nicht überschritten, oder
  • du bist von der Buchführungspflicht befreit (führst also keine doppelte Buchführung und erstellst keine Bilanz), oder
  • du erzielst Umsätze aus einer Tätigkeit als Freiberufler:in im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Der letzte Punkt ist entscheidend: Freiberufler:innen – etwa Ärzt:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Designer:innen oder beratende Ingenieur:innen – können die Ist-Versteuerung unabhängig von ihrer Umsatzhöhe beantragen, sofern sie ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für sie gibt es also keine Umsatzobergrenze.

Gut zu wissen: Die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung wurde durch das Wachstumschancengesetz von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben – und zwar bereits für Besteuerungszeiträume ab 2024. Dadurch kommen mehr Unternehmen in den Genuss der Regelung.

So stellst du den Antrag

Der Antrag auf Ist-Versteuerung ist formfrei. Du kannst ihn schriftlich beim Finanzamt stellen; bei einer Neugründung gibst du die Wahl in der Regel bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Sinnvollerweise beantragst du die Ist-Versteuerung vor Beginn des Jahres, ab dem sie gelten soll, damit sie das ganze Jahr greift. Das Finanzamt genehmigt die Ist-Versteuerung durch einen entsprechenden Bescheid – erst dann darfst du sie anwenden.

Vorsteuerabzug: ein wichtiger Unterschied

Ein Punkt wird oft übersehen: Die beiden Verfahren betreffen deine Ausgangsumsätze, also die Umsatzsteuer, die du selbst schuldest. Beim Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen bleibt es für beide Verfahren beim gleichen Grundsatz: Du darfst die Vorsteuer geltend machen, sobald die Leistung ausgeführt wurde und dir eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Du musst also nicht warten, bis du deine Lieferantenrechnung bezahlt hast. Bei der Ist-Versteuerung ergibt sich daraus für viele ein doppelter Liquiditätsvorteil: Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang, Vorsteuer aber schon bei Rechnungserhalt.

Vor- und Nachteile im Überblick

Soll-VersteuerungIst-Versteuerung
USt entsteht beiRechnungsstellung/LeistungZahlungseingang
Vorfinanzierung nötig?ja, bei späterer Zahlungnein
Antrag erforderlich?nein (Regelfall)ja
Umsatzgrenzekeine800.000 € (Freiberufler:innen ohne Grenze)

Ein Nachteil der Ist-Versteuerung ist der etwas höhere Aufwand bei der Zuordnung: Du musst die Umsätze nach dem tatsächlichen Zahlungseingang erfassen, nicht nach dem Rechnungsdatum. Mit einer sauber geführten digitalen Buchhaltung fällt das aber kaum ins Gewicht. Überschreitest du die 800.000-Euro-Grenze, musst du im Folgejahr zurück zur Soll-Versteuerung wechseln.

Umsatzsteuer clever timen – wir helfen dir

Ob sich der Wechsel zur Ist-Versteuerung für dich lohnt, hängt von deiner Kundenstruktur, deinen Zahlungszielen und deiner Umsatzhöhe ab. Bei Buchführungsheld prüfen echte Buchhalter:innen, welches Verfahren zu deinem Geschäft passt, stellen bei Bedarf den Antrag für dich und sorgen dafür, dass deine Umsätze im richtigen Voranmeldungszeitraum landen. Du lädst nur deine Belege hoch – den Rest übernehmen wir zum Festpreis. Wenn du wissen willst, ob die Ist-Versteuerung deine Liquidität verbessert, buch dir eine kostenlose Vorbesprechung, und wir schauen gemeinsam auf deine Situation.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer, sobald du die Leistung erbracht und die Rechnung gestellt hast. Bei der Ist-Versteuerung entsteht sie erst, wenn dein Kunde tatsächlich gezahlt hat. Die Gesamthöhe der Steuer ist gleich, nur der Zeitpunkt der Abführung unterscheidet sich.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung 2026?

Sie liegt bei 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Diese Grenze gilt seit dem Besteuerungszeitraum 2024, nachdem sie durch das Wachstumschancengesetz von 600.000 Euro angehoben wurde. Freiberufler:innen können die Ist-Versteuerung unabhängig von der Umsatzhöhe beantragen.

Muss ich die Ist-Versteuerung beantragen?

Ja. Die Soll-Versteuerung ist der gesetzliche Regelfall. Die Ist-Versteuerung musst du formfrei beim Finanzamt beantragen; es genehmigt sie durch einen Bescheid. Sinnvoll ist der Antrag vor Beginn des Jahres, ab dem die Regelung gelten soll.

Ändert sich beim Vorsteuerabzug etwas durch die Ist-Versteuerung?

Nein. Den Vorsteuerabzug aus deinen Eingangsrechnungen kannst du in beiden Verfahren geltend machen, sobald die Leistung ausgeführt ist und dir eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt – unabhängig davon, ob du die Rechnung schon bezahlt hast.

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