Geschenke an Geschäftsfreunde: die 50-Euro-Grenze richtig nutzen

Geschenke an Geschäftsfreunde, 50-Euro-Freigrenze nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

Ab Oktober landen die ersten Weihnachtspräsente für Kunden und Geschäftspartner in der Buchhaltung, und mit ihnen die Frage, was davon eigentlich absetzbar ist. Die zentrale Zahl ist 50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Sie sieht harmlos aus, ist aber eine Freigrenze: Ein Cent darüber, und der gesamte Betrag ist nicht mehr abziehbar, inklusive Vorsteuer. Hier bekommst du die Grenze im Detail, die Aufzeichnungspflichten, die Pauschalierung nach § 37b EStG und eine Checkliste für die Geschenkaktion 2026.

Was steuerlich überhaupt ein Geschenk ist

Ein Geschenk ist eine unentgeltliche Zuwendung, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht ist und in keinem unmittelbaren zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung steht. Das kann eine Sache sein, aber auch eine Dienstleistung oder ein Gutschein.

Keine Geschenke in diesem Sinne sind:

  • Zugaben und Rabatte, die an einen Kauf gekoppelt sind. Hier fehlt die Unentgeltlichkeit.
  • Preise bei Verlosungen und Preisausschreiben, soweit eine Gegenleistung in Form der Teilnahme vorliegt.
  • Bewirtung. Dafür gilt die eigene Regel des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit dem 70-Prozent-Abzug und den strengen Nachweispflichten, die wir im Beitrag zu den Bewirtungskosten aufgeschlüsselt haben.
  • Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die fallen unter das Lohnsteuerrecht, nicht unter die 50-Euro-Grenze. Dazu unten mehr.

Die 50-Euro-Grenze im Detail

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG verbietet den Betriebsausgabenabzug für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 50 Euro übersteigen. Die Grenze wurde durch das Wachstumschancengesetz von 35 auf 50 Euro angehoben und gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, also auch 2026 unverändert.

Vier Details entscheiden in der Praxis:

  1. Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 50,00 Euro ist alles abziehbar, bei 50,01 Euro nichts. Es werden nicht nur die überschießenden 1 Cent gestrichen, sondern der komplette Aufwand.
  2. Pro Empfänger und Wirtschaftsjahr, nicht pro Anlass. Wer demselben Kunden im Mai einen Blumenstrauß für 25 Euro und im Dezember einen Weinkarton für 30 Euro schickt, liegt bei 55 Euro und verliert den Abzug für beides.
  3. Netto oder brutto, je nach Vorsteuerabzug. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettowert. Bist du es nicht, etwa als Kleinunternehmer oder bei steuerfreien Ausgangsumsätzen, zählt der Bruttowert einschließlich Umsatzsteuer.
  4. Verpackung und Versand. Kosten für die Kennzeichnung als Werbeträger und für Verpackung gehören nach der Verwaltungsauffassung nicht zu den Anschaffungskosten. Eine aufwendige Geschenkverpackung wird dagegen zum Bestandteil des Geschenks.

Die Aufzeichnungspflicht wird oft übersehen

Auch wenn du unter 50 Euro bleibst, kann der Abzug kippen. § 4 Abs. 7 EStG verlangt, dass Geschenkaufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Wer Geschenke zwischen Bürobedarf und Werbekosten verbucht, riskiert die Streichung allein aus formalen Gründen.

Praktisch heißt das: ein eigenes Konto für Geschenke bis 50 Euro, ein zweites für Geschenke über 50 Euro. Und der Name des Empfängers muss aus der Buchung oder einem Beleg hervorgehen. Bei einer Sammelbuchung für viele gleichartige Kleingeschenke genügt ein Verweis auf eine beigefügte Empfängerliste. Fehlt die Benennung des Empfängers, kann das Finanzamt den Abzug zusätzlich nach § 160 AO versagen.

Vorsteuer: § 15 Abs. 1a UStG zieht mit

Die Umsatzsteuer folgt dem Einkommensteuerrecht. Nach § 15 Abs. 1a UStG ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen für Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt. Übersteigt das Geschenk die 50 Euro, verlierst du also nicht nur den Betriebsausgabenabzug, sondern auch die Vorsteuer. Bei einem Präsentkorb für 80 Euro netto sind das 80 Euro nicht abziehbarer Aufwand plus 15,20 Euro verlorene Vorsteuer.

Pauschalierung nach § 37b EStG

Beim Empfänger ist ein Geschenk grundsätzlich eine Betriebseinnahme, die er versteuern muss. Das ist für die Geschäftsbeziehung unschön und praktisch kaum zu kontrollieren. Deshalb erlaubt § 37b EStG, die Steuer zu übernehmen.

  • Satz: 30 Prozent des Zuwendungswerts, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer. Zusammen landest du je nach Bundesland bei rund 33 bis 34 Prozent.
  • Bemessungsgrundlage: die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.
  • Wahlrecht: Die Pauschalierung ist einheitlich für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres auszuüben. Du kannst aber getrennt entscheiden für Zuwendungen an Dritte (§ 37b Abs. 1 EStG) und an eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 EStG).
  • Obergrenzen: Ausgeschlossen sind Zuwendungen, deren Wert je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 Euro übersteigt, sowie einzelne Zuwendungen über 10.000 Euro.
  • Information: Nach § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG musst du den Empfänger darüber unterrichten, dass du die Steuer übernommen hast. Ein kurzer Hinweis auf der Grußkarte oder im Begleitschreiben genügt.

Achtung: Die Pauschalsteuer ist selbst ein Geschenk

Hier liegt die Falle, die viele Kalkulationen kippt. Der BFH hat mit Urteil vom 30. März 2017 (IV R 13/14) entschieden, dass die übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG ein weiteres Geschenk an den Empfänger ist. Sie unterliegt dem Abzugsverbot, soweit der Wert des Geschenks allein oder zusammen mit der Pauschalsteuer die Grenze übersteigt. Das Urteil erging zur damaligen 35-Euro-Grenze, die Logik gilt für die 50 Euro genauso.

Der sichere Weg: Kalkuliere Geschenk plus Pauschalsteuer zusammen unter 50 Euro. Bei rund 33,75 Prozent Gesamtbelastung heißt das ein Geschenkwert von etwa 37 Euro. Ein Geschenk für 37 Euro plus 12,49 Euro Pauschalsteuer ergibt 49,49 Euro und bleibt komplett abziehbar.

Streuwerbeartikel und Aufmerksamkeiten

Zwei Ausnahmen entlasten die Praxis spürbar:

Streuwerbeartikel. Nach dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 zur Anwendung des § 37b EStG sind Sachzuwendungen bis 10 Euro als Streuwerbeartikel anzusehen und nicht in die Pauschalierung einzubeziehen. Gemeint sind Kugelschreiber, Notizblöcke, Feuerzeuge oder Taschenkalender mit Firmenlogo, also klassische Werbeträger. Der Betriebsausgabenabzug bleibt erhalten, und beim Empfänger entsteht keine steuerpflichtige Einnahme.

Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass. Geschenke bis 60 Euro brutto, die aus einem besonderen persönlichen Ereignis heraus gegeben werden, etwa zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes, sind keine Zuwendungen im Sinne des § 37b EStG. Wichtig: Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Das Weihnachtspräsent fällt nicht unter die 60-Euro-Regel, sondern unter die 50-Euro-Freigrenze.

Abgrenzung: Geschenke an eigene Mitarbeitende

Für die eigene Belegschaft gilt die 50-Euro-Grenze nicht, denn § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst ausdrücklich nur Nichtarbeitnehmer. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind in voller Höhe Betriebsausgabe, beim Arbeitnehmer aber grundsätzlich Arbeitslohn. Hier arbeitest du mit anderen Instrumenten:

  • der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze pro Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, etwa über Gutscheinkarten, wie im Beitrag zu den Mitarbeiter-Gutscheinkarten beschrieben,
  • der 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass,
  • dem 110-Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, siehe unseren Beitrag zur Weihnachtsfeier 2026.

Checkliste für die Geschenkaktion 2026

  1. Empfängerliste führen. Ein einfaches Verzeichnis mit Name, Anlass, Datum und Wert reicht. Es ist der wichtigste Nachweis in der Betriebsprüfung.
  2. Jahressumme prüfen. Vor der Weihnachtsaktion nachsehen, wer im laufenden Jahr schon etwas bekommen hat.
  3. Getrennte Konten nutzen. Geschenke bis 50 Euro und über 50 Euro auf separaten Konten buchen, § 4 Abs. 7 EStG.
  4. Pauschalierung entscheiden. Wenn ja, dann einheitlich für alle Zuwendungen an Dritte im Wirtschaftsjahr, und den Geschenkwert so wählen, dass Geschenk plus Steuer unter 50 Euro bleiben.
  5. Empfänger informieren. Ein Satz im Begleitschreiben erfüllt § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG.
  6. Streuartikel separat halten. Werbeartikel bis 10 Euro getrennt erfassen, damit sie die Rechnung nicht unnötig belasten.

Wer das im Alltag sauber hält

Die 50-Euro-Grenze scheitert selten am Willen und fast immer an der Buchung: falsches Konto, fehlender Empfänger, zwei Geschenke im selben Jahr nicht zusammengezählt. Bei Buchführungsheld richten echte Buchhalter:innen die passenden Konten ein, führen das Geschenkverzeichnis mit und melden sich, bevor ein Empfänger über die Grenze rutscht. Alles zum Festpreis, ohne Stundenabrechnung. Wenn du deine Weihnachtsaktion 2026 sauber aufsetzen willst, buch dir eine kostenlose Vorbesprechung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grenze für Geschenke an Geschäftspartner 2026?

50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählt der Nettowert, sonst der Bruttowert. Es handelt sich um eine Freigrenze: Wird sie überschritten, entfällt der Abzug für den gesamten Betrag.

Gilt die 50-Euro-Grenze pro Geschenk oder pro Jahr?

Pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Alle Geschenke an dieselbe Person werden im Wirtschaftsjahr zusammengerechnet. Zwei Geschenke zu je 30 Euro an denselben Kunden führen also zum vollständigen Abzugsverbot.

Muss ich die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernehmen?

Nein, es ist ein Wahlrecht. Übst du es aus, gilt es einheitlich für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres, wobei du getrennt für Dritte und eigene Arbeitnehmer entscheiden kannst. Ohne Pauschalierung muss der Empfänger die Zuwendung selbst als Betriebseinnahme versteuern.

Zählt die Pauschalsteuer in die 50-Euro-Grenze hinein?

Nach dem BFH-Urteil vom 30.3.2017 (IV R 13/14) ist die übernommene Pauschalsteuer ein weiteres Geschenk und kann dazu führen, dass die Grenze überschritten wird. Kalkuliere Geschenk und Pauschalsteuer deshalb zusammen und bleibe in der Summe unter 50 Euro.

Sind Werbegeschenke mit Firmenlogo auch betroffen?

Sachzuwendungen bis 10 Euro gelten nach dem BMF-Schreiben vom 19.5.2015 als Streuwerbeartikel und werden nicht in die Pauschalierung nach § 37b EStG einbezogen. Typische Beispiele sind Kugelschreiber, Notizblöcke oder Taschenkalender mit Firmenaufdruck. Der Betriebsausgabenabzug bleibt erhalten.

Wie muss ich Geschenke buchen?

Einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben, so verlangt es § 4 Abs. 7 EStG. In der Praxis bedeutet das zwei separate Konten für Geschenke bis 50 Euro und über 50 Euro sowie die Angabe des Empfängers, entweder in der Buchung selbst oder über eine beigefügte Empfängerliste.

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